Infektionsgefahr bei der Arbeit?

Von Wolfgang Alles

Die Arbeitswelt ist bei COVID-19 ein Hochrisikogebiet. Was also tun? Selbst flächendeckendes Testen und Impfen könnten folgende Vorgaben nicht aufheben. Die Gefährdung ist zu beurteilen und der Gesundheitsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz sicherzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen, organisatorischen, persönlichen Maßnahmen (TOP-Prinzip) einzuhalten:

  1. Der Sicherheitsabstand zwischen Beschäftigten muss mindestens 2 m betragen.
  2. Der enge Kontakt von Personen an Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu unterbinden.
  3. Entsprechend ist durch versetzte Pausen sicherzustellen, dass der Mindestabstand in Pausenräumen eingehalten wird.
  4. In Räumen muss ein effektives Lüftungskonzept umgesetzt werden.
  5. Auf sorgfältige und regelmäßige Handhygiene ist zu achten.
  6. Ein wirksamer Reinigungsplan für Arbeitsmittel und mit der Hand berührbare Flächen ist umzusetzen.
  7. Geeignete persönliche Schutzausrüstung muss zur Verfügung gestellt werden.
  8. Es ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen für besonders Schutzbedürftige (z. B. Menschen mit Vorerkrankungen) erforderlich sind.
  9. Verständliche Unterweisungen der Beschäftigten zum Infektionsschutz sind durchzuführen.
  10. Koordination und Umsetzung der Maßnahmen sowie ihre Wirkungskontrolle sind sicherzustellen.

Zu alldem sind Firmen laut ArbSchG und entsprechenden Arbeitsschutz-Regeln zwingend verpflichtet. Aber auch Betriebsräte und Beschäftigte sind gefordert.

Skip to content